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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (zum Beispiel Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen. Anträge können von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen. Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind im Regelfall die Regierungspräsidien . Laufen umfangreiche Verfahren zur Flurneuordnung in einer Gemeinde, so kann auch das Landesamt für Flurneuordnung diese Funktion übernehmen. Im weiteren Verlauf sind dann die Regierungspräsidien und das Landesamt für Flurneuordnung bei kommunalen und privaten-wohnraumbezogenen Projekten für die Bewilligung sowie die Landeskreditbank, Abt. Wirtschaftsförderung II, für die Abrechnung zuständig. Gewerbliche Projekte werden zur Abwicklung von der Landeskreditbank übernommen.
- Bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen, höchstens 250.000 Euro, bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 7 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 5 Mio. Euro (kleine Unternehmen).
- Bis zu 7,5 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen, höchstens 250.000 Euro, bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 40 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 27 Mio. Euro (mittlere Unternehmen).